Dienstleistungen der westschweizer Abteilung für Rechtsmedizin (URMF)

Präsentation der Abteilung Forschung und Lehre FAQ
 
 Unsere Dienstleistungen  Wer kann sie beantragen ?
  Leichenschau/Legalinspektion   Justizbehörden
  Autopsien   Justizbehörden, Flugunfalluntersuchungsbehörden, NGO's
  Histologische Untersuchungen   Justizbehörden, Universitätsinstitute, Privatpersonen
  Äussere Untersuchungen   Justizbehörden, Flugunfalluntersuchungsbehörden, NGO's
  Klinische Untersuchungen   Justizbehörden, Mutterschaft, NGO's, Privatpersonen
  Aktengutachten   Staatsanwaltschaften, NGO's, Privatpersonen
  Massenkatastrophen   Disaster Victim Identification (DVI)
  Rekonstruktionen   Justizbehörden
  Gutachter im Gericht   Vositzender des Gerichts

 

Rechtsmedizinische Haupttätigkeiten

  • Leichenschau/Legalinspektion: Auf Ersuchen der Justizbehörden begibt sich der Rechtsmediziner bei einem Mord oder einem Todesfall, der als verdächtig gilt (gewaltsamer Tod oder Tod unbestimmter Ursache), an den Ort, an dem die Leiche gefunden wurde. Dort erhebt er alle relevanten Parameter (Raum- und Rektaltemperatur, Leichenflecken, Leichenstarre, Punktblutungen der Bindehaut), um den Todeszeitpunkt zu schätzen und die Todesursache und die Todesumstände festzustellen. Um das postmortale Intervall zu schätzen, ist es manchmal notwendig, auf die forensische Entomologie zurückzugreifen. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Analysen liefern neue Daten für die Berechnung des postmortalen Intervalls. Der Leichnam wird dann zum Centre universitaire romand de médecine légale gebracht, wo verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden.
     
  • Äußere Untersuchung: Der Rechtsmediziner untersucht die Kleidung und den Körper des Opfers. Er sucht nach Verletzungsspuren und Hinweisen auf Verletzungen, beschreibt das Vorhandensein von Leichenflecken und beurteilt die Leichenstarre, um die Todesursache und die Todesumstände zu ermitteln. Diese Untersuchungen können durch bildgebende Verfahren (CT-Scan, MRT) ergänzt werden. Anschließend erstellt er einen Bericht für den Auftraggeber, in der Regel die Justizbehörden.
     
  • Autopsie : Der Rechtsmediziner führt eine äußere Untersuchung durch und nimmt eine Öffnung des Körpers vor, nach vorausgegangener Analyse der von der Abteilung für forensischen Bildgebung (UIAF) erstellten Bilder (Untersuchungen mit nativem CT-Scan, Angio-CT, MRT), gefolgt von einer eingehenden makro- und mikroskopischen (histologischen) Untersuchung der Eingeweide und Gewebe, um die Todesursache zu ermitteln. Außerdem entnimmt er verschiedene biologische Flüssigkeiten und Gewebe für mögliche toxikologische, biochemische, genetische, mikrobiologische oder virologische Untersuchungen. Anschließend erstellt er einen Bericht für den Auftraggeber, in der Regel die Justizbehörden.
     
  • Histologische Untersuchungen: Dies sind mikroskopische Untersuchungen von Organfragmenten, die bei der Autopsie entnommen wurden. Der Zweck dieser Untersuchungen besteht darin, die Todesursache zu erforschen oder zu klären, aber auch eine Reihe anderer forensischer Fragen zu beantworten. Die Ergebnisse der histologischen Untersuchungen, die vom zuständigen Rechtsmediziner durchgeführt und manchmal durch immunhistochemische Untersuchungen ergänzt und im Autopsiebericht beschrieben werden, sind ein integraler Bestandteil desselben. Die Proben für die histologischen und/oder immunohistochemischen Untersuchungen werden vom Labor für forensische Histopathologie des CURML bearbeitet und vorbereitet, welches somit die technische Plattform für alle Aktivitäten der Autopsieroutine des CURML darstellt. Das Labor für forensische Histopathologie des CURML bietet auch Leistungen im Rahmen von Routineaktivitäten, akademischer Forschung und wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen universitären Instituten in der Schweiz und/oder im Ausland an. (Leistungskatalog des Labors für forensische Histopathologie des CURML)
     
  • Identifizierung: In Situationen, in denen die Leiche nicht von Angesicht zu Angesicht (fortgeschrittene Leichenschädigung, verkohlter Körper, großflächige traumatische Verletzungen) oder anhand der (von der Polizei abgenommenen) Fingerabdrücke erkannt werden kann, muss der Rechtsmediziner möglicherweise eine forensische Identifizierung mittels einer vergleichenden zahnärztlichen Untersuchung, einer Untersuchung der ante-mortem-Krankenakte oder durch forensische genetische Analysen vornehmen.
     
  • Klinische Gutachten (Untersuchung an einer lebenden Person): Auf Ersuchen der Justizbehörden und mit Zustimmung der betroffenen Person untersucht der Rechtsmediziner Opfer von Gewalt oder mutmaßliche Täter, um mögliche Verletzungen am Körper zu erkennen und zu beschreiben sowie zu interpretieren. Anschließend verfasst der Rechtsmediziner einen Bericht für die Justizbehörden.
     
  • Sonder- und Aktengutachten: Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, von denen hier einige aufgeführt werden: 
    • Alkoholgutachten: Schätzung des Alkoholgehalts zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls oder eines anderen Ereignisses.
    • Bewertung einer medizinischen Behandlung: Feststellung, ob die Behandlung angemessen war und nach den Regeln der Kunst durchgeführt wurde. Dieses Gutachten kann in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Co-Experten aus dem betreffenden Bereich erstellt werden.
    • Beurteilung einer Lebensgefährdung: Feststellung, ob bestimmte Verletzungen, die eine Person aufweist, lebensbedrohlich gewesen sein könnten oder nicht.
      Interpretation von Verletzungen auf Fotos, anhand von ärztlichen Bescheinigungen und Ermittlungsakten.
    • Untersuchung von Knochen: Feststellen, ob es sich um menschliche Knochen handelt. Schätzung des Geschlechts, des Alters und der postmortalen Interval (PMI) von menschlichen Knochen.
    • Altersschätzung
    • Teilnahme an Rekonstruktionen
    • Besichtigung des Tatorts
    • Zeugenaussage vor Gericht als Sachverständiger