FAQ - Westschweizer Abteilung für forensische Medizin (URMF)

Präsentation der Abteilung Dienstleistungen Forschung und Lehre

1. Was sind die verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsmediziners?

Bei einem verdächtigen oder gewaltsamen Tod wird der Rechtsmediziner, der von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei beauftragt wird, eine Leichenschau durchführen (Untersuchung des Leichnams am Fundort). Der Leichnam wird dann in das Institut für Rechtsmedizin überführt. Dort wird eine detaillierte äußere Untersuchung durchgeführt, gefolgt von einer Autopsie oder auch nicht. Häufig geht der Autopsie eine radiologische Untersuchung voraus. Bei Lebenden kann es vorkommen, dass er Opfer von körperlicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen untersuchen oder begutachten muss. Der Rechtsmediziner erstellt auch Aktengutachten. Schließlich kann er anhand der pathologisch-anatomischen Daten, der Informationen aus zusätzlichen Untersuchungen (Toxikologie, Genetik, Histo-Pathologie usw.) und der Ermittlungen den Fall interpretieren und Hypothesen über rechtlich relevante Ereignisse (z. B. Todesursache und Todeszeit, Grad der Alkoholisierung) aufstellen. Als Sachverständiger wird er auch als Zeuge vor Gericht herangezogen.

2. Wie wird man Rechtsmediziner?

Um Rechtsmediziner zu werden, benötigt man das eidgenössische Arztdiplom (6 Jahre Medizinstudium) sowie die von der FMH vorgeschriebenen Leistungen für die Ausbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin (hauptsächlich Autopsien, klinische Untersuchungen und Gutachten). Diese Spezialisierung dauert 5 Jahre, wovon 4 Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte für Rechtsmedizin absolviert werden müssen. Diese Bedingungen sind auch auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin detailliert aufgeführt.

3. Muss ich neben dem Medizinstudium auch Rechtswissenschaften studieren?

Die Ausbildung zum Rechtsmediziner sieht Kurse in Rechtsbegriffen und Gerichtsverfahren vor, verlangt aber nicht, dass Sie einen Abschluss in Rechtswissenschaften im eigentlichen Sinne erwerben.

4. Für wen arbeitet der Rechtsmediziner?

Der Rechtsmediziner arbeitet hauptsächlich im Auftrag einer Behörde wie der Justiz oder der Polizei. Seltener reagiert er auf Anfragen von Privatpersonen oder Institutionen wie z. B. Versicherungsgesellschaften oder NROs (Nicht-Regierungs-Organisationen).

5. Wer beantragt die Durchführung einer Autopsie?

Forensische Autopsien werden von der Staatsanwaltschaft beantragt. Im Sonderfall des Kantons Genf können sie auch von der Polizei beantragt werden.

Medizinische Autopsien werden von den behandelnden Ärzten des Patienten beantragt. Dies erfolgt erst nach Zustimmung der Familie, wenn der Verstorbene keine Patientenverfügung erteilt hat.

6. Was ist der Unterschied zwischen einer medizinischen und einer forensischen Autopsie?

Der Zweck einer Autopsie ist es, die Todesursache zu ermitteln.

Bei medizinischen Autopsien ist der Tod natürlich. Die Autopsie wird nach Zustimmung der Familie und ohne Patientenverfügung in einer zugelassenen pathologischen Abteilung durchgeführt, damit die Ärzte, die den Patienten behandelt haben, die Todesursache feststellen können.

Für forensische Autopsien ist der Tod verdächtig und nicht natürlichen Ursprungs. Jedes Hindernis für die Bestattung wird auf dem Totenschein vermerkt und der Staatsanwalt ordnet eine Autopsie an, um die Ursachen und Umstände des Todes zu klären (Mord, Selbstmord, Unfall, ... siehe Frage 7). Diese wird in der Regel in einem Institut für Rechtsmedizin durchgeführt.

7. In welchen Fällen wird eine forensische Autopsie durchgeführt? In welchen eine medizinische Autopsie?

Eine forensische Autopsie wird normalerweise in allen Fällen eines gewaltsamen oder verdächtigen Todes durchgeführt: Mord, unerwarteter plötzlicher Tod, Verdacht auf Misshandlung, Selbstmord, ärztlicher Kunstfehler, Berufskrankheit, Tod in Haft, nicht identifizierte Leiche, skelettierte Überreste,.... Es ist in jedem Fall Sache der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob eine forensische Autopsie durchgeführt wird oder nicht.

Eine medizinische Autopsie kann bei einem Todesfalls im Krankenhaus durchgeführt werden, wenn die behandelnden Ärzte des Patienten die Todesursache wissen möchten.

8. Kann die Familie eines Verstorbenen gegen die Durchführung einer Autopsie Einspruch erheben oder die Durchführung einer Autopsie beantragen?

Die Familie eines Verstorbenen kann sich nicht gegen die Durchführung einer forensischen Autopsie wehren. Im Sonderfall des Kantons Genf ist ein Einspruch möglich, wobei die endgültige Entscheidung von einem Generalstaatsanwalt getroffen wird. Für die Durchführung einer medizinischen Autopsie ist hingegen die Zustimmung der Familie erforderlich, ebenso wie das Fehlen einer Patientenverfügung des Verstorbenen.

9. Berichtet der Rechtsmediziner der Familie des Verstorbenen über die Ergebnisse seiner Autopsie?

Nein, außer wenn er von der ersuchenden Behörde dazu ermächtigt wurde.

10. Wie wird eine Autopsie durchgeführt?

Jede forensische Autopsie beginnt mit einer ausführlichen äußeren Untersuchung der Leiche (Kleidung, Körpermaße, Geschlecht, allgemeine Todeszeichen, festgestellte Haut- und Knochenverletzungen). Vor der Autopsie werden häufig radiologische Untersuchungen (CT-Scan) oder andere Bildgebende Verfahren durchgeführt. Die Autopsie selbst beginnt mit der Öffnung des Körpers, gefolgt von der inneren Untersuchung des Körpers und der anschließenden Sezierung und Untersuchung der einzelnen Organe. Eine Autopsie wird in der Regel durch weitere Untersuchungen (Toxikologie, Histologie, Biochemie, Genetik, Mikrobiologie usw.) ergänzt. Sie endet mit der Abfassung eines ausführlichen, detaillierten Berichts.

11. Welche Möglichkeiten gibt es, eine Leiche zu identifizieren?

Die Grundsätze der forensischen Identifizierung beruhen auf dem Vergleich von Ante- und Postmortem-Material (Untersuchung des Gebisses, anatomischer Besonderheiten, Fingerabdrücke usw.) oder auf Abstammungsstudien (Identifizierung anhand der DNA der Person und ihrer Familie).

12.  Wie wird der Zeitpunkt des Todes bestimmt?

Die postmortale Zeit wird nur geschätzt, wobei die Schätzung umso ungenauer ist, je länger die postmortale Zeit ist. Die forensische Schätzung der postmortalen Zeit beruht auf mehreren grundlegenden Elementen der Leichenschau: Vergleich der Körperinnentemperatur mit der Umgebungstemperatur, Beurteilung der Leichenstarre, der Leichenflecken und der Leichenfäulnis. Der Rechtsmediziner kann auch die forensische Entomologie (Studium der aasfressenden Insekten) zu Rate ziehen.

13. Wie viele Institute für Rechtsmedizin gibt es in der Schweiz?

Es gibt vier Universitätsinstitute für Rechtsmedizin in der Schweiz: Basel, Bern, Zürich und das Centre universitaire romand de médecine légale (CURML), welches die Institute in Genf und Lausanne umfasst. Außerdem gibt es drei Spitalinstitute für Rechtsmedizin in St. Gallen, Chur und Aarau. Relevante Informationen über die verschiedenen Institute für Rechtsmedizin in der Schweiz werden auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin präsentiert.