FAQ - Forensische Toxikologie und Chemie (UTCF)

1. Welche Art von biologischer Probe sollte entnommen werden, um auf einen möglichen Drogenkonsum zu testen?



Das Screening auf Drogen- oder Medikamentenkonsum erfolgt vorzugsweise durch eine Urinanalyse, wenn der Konsum nur wenige Stunden bis wenige Tage zurückliegt.

Bei regelmäßigem Konsum, der einige Tage bis Monate zurückliegt, wird der Nachweis von Drogenkonsum durch eine Haaranalyse erbracht.

Die Analyse einer Blutprobe weist auf einen kürzlichen Drogenkonsum hin und ermöglicht eine Beurteilung des klinischen Zustands des Patienten zum Zeitpunkt der Probenentnahme.

Darüber hinaus empfehlen wir unter allen Umständen, dass bei lebenden Personen schnell nach dem Ereignis eine Probe von mindestens 10 ml Urin und 10 ml Blut entnommen wird.

 

2. Wie lange kann das Vorhandensein einer Substanz in biologischen Proben nachgewiesen werden?

Wie lange eine Substanz in Blut und Urin nachgewiesen werden kann, hängt stark von der Art der konsumierten Substanz, der toxikologischen Vorgeschichte des Patienten, den genetischen Parametern des Individuums und der Empfindlichkeit der Analysetechniken ab, die zum Nachweis der konsumierten Substanzen eingesetzt werden.

Im Allgemeinen kann eine exogene Substanz etwa einen Tag lang nach dem Konsum im Blut und bis zu 3-4 Tage lang im Urin nachgewiesen werden. Bei den Haaren hängt die Nachweiszeit vor allem von der Haarlänge ab.

3. Muss ein Ergebnis, das mit einer immunologischen Methode (Screeningtest, Schnelltest) erzielt wurde, durch eine andere Analysetechnik bestätigt werden?

Ein positives Ergebnis eines immunologischen Tests muss unbedingt durch eine unabhängige Methode bestätigt werden, die sehr empfindlich ist und eine sehr hohe Spezifität aufweist.

Die allgemein empfohlene Methode in der forensischen Toxikologie ist die Gaschromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie oder die Flüssigchromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie.

4. Wer kann eine toxikologische Analyse anfordern?

Anfragen für toxikologische Analysen, die bei der UTCF eingehen, kommen von Richtern, Ärzten, Apothekern, Tierärzten, Drogisten, der Polizei sowie von anderen Institutionen.

Manchmal werden private Analysen über den behandelnden Arzt oder Apotheker beantragt. Jede Anfrage muss schriftlich erfolgen.

Auf Anfrage können die Kosten und die Dauer der Analysen für einen bestimmten Fall angegeben werden.