FAQ - Gewaltopferambulanz (UMV)

Präsentation der Abteilung Dienstleistung der Abteilung Bildung und Forschung

1. Nach dem Angriff, den ich erlitten hatte, suchte ich die Notaufnahme auf. Warum hat mir der Arzt in der Notaufnahme geraten, in die Gewaltopferambulanz zu kommen?

Die Ärzte in der Notaufnahme haben die Verletzungen, die Sie aufwiesen, untersucht und versorgt, aber sie stellen keine medizinischen Befunde "über Körperverletzung" aus. In der Gewaltopferambulanz, einer forensischen Spezialsprechstunde, werden die medizinischen Befunde erstellt und die Verletzungen fotografiert.

2. Wozu dient ein ärztlicher Befund?

Ein ärztlicher Befund ist ein Dokument, in dem ein Arzt (oder eine Krankenschwester) sehr genau die Verletzungen ("blaue Flecken", Wunden, Kratzer, ...) beschreibt, die der/die Patient/in infolge des Angriffs aufweist. Der ärztliche Befund ist für das Opfer hilfreich, wenn es eine Anzeige erstatten möchte. Auch wenn er/sie keine Anzeige erstatten möchte, kann dieses Dokument später bei anderen Schritten wichtig sein.

3. Gibt es eine Frist für die Erstellung eines ärztlichen Befundes?

Es gibt keine Frist für die Erstellung eines ärztlichen Befundes, aber natürlich ist es am besten, wenn dies so schnell wie möglich nach dem Angriff geschieht.

4. Muss man einen Termin vereinbaren?

Ja, Sie müssen einen Termin vereinbaren, indem Sie montags bis freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr und zwischen 14:00 und 16:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 08:00 und 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 021/314.00.60 anrufen. Der Termin wird schnell vereinbart, in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

5. Wird die Konsultation von der Unfallversicherung übernommen?

Die Konsultation bei der Unit of Violence Medicine (UMV) ist kostenlos. Die UMV wird vom Kanton Waadt subventioniert.

6. Kann ich eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn ich nicht im Kanton Waadt wohne?

Jede in der Schweiz lebende Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz, kann die Unité de médecine des violences konsultieren.

Eine Person, die nicht in der Schweiz lebt und in der Schweiz Opfer von Gewalt geworden ist, kann ebenfalls die Gewaltopferambulanz konsultieren.

7. Wie lange dauert eine Konsultation?

Eine Konsultation in der Gewaltopferambulanz dauert 1 - 2 Stunden.