
Wie wird ein DNA-Test durchgeführt ?
- Regelung : seit dem 1. April 2007 wird die Durchführung der Vaterschaftstests durch das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und durch den Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV) geregelt. Es wird im GUMG festgelegt, dass für die Gutachten privaten Ursprungs, das Laboratorium die Personen, über die Bestimmungen des Zivilgesetzes bettreffend der Bestimmung der Abstammung informieren muss, und sie an den möglichen psychischen und sozialen Auswirkungen der Analyse aufmerksam machen muss.
- Vorbedingung : Das Laboratorium legt grossen Wert auf die Einhaltung ethischer Richtlinien und den Schutz persönlicher Daten. Private Anfragen werden nur akzeptiert, wenn das Einverständnis aller volljährigen, durch die Analyse betroffenen Personen vorhanden ist. Teste werden nicht ohne das Wissen der Betroffenen durchgeführt !
- Anfrage : Schicken Sie uns Ihre Anfrage schriftlich oder kontaktieren Sie uns telephonisch. Wir akzeptieren Anfragen aus allen Ländern; unsere Rapporte werden jedoch ausschliesslich auf französisch geschrieben.
- Annahme der Anfrage und Rendez-vous : Wir untersuchen Ihre Anfrage und kontaktieren Sie sobald als möglich, um Ihnen unsere Entscheidung zu mitzuteilen. Grundlage unserer Entscheidung sind vor allem ethische Kriterien, sowie die Fähigkeit, Ihre Anfrage befriedigend innerhalb der gesetzten Frist zu bearbeiten. Ebenso spielt die Kostenfrage eine Rolle. Wird Ihre Anfrage akzeptiert, besprechen wir zunächst die Probenentnahmen.
- Alle unsere Analyse werden doppelt durchgeführt.
- Bericht : Unseren Bericht bekommen Sie zwei Wochen nach Beginn der Analyse.Zu bemerken ist dass die Analysen erst nach Eingang der Bezahlung begonnen werden.