FAQ - Abteilung für Forensische Genetik (UGF)

 

1. Was ist ein Vaterschaftstest?

Mithilfe eines DNA-Tests kann die Existenz einer spezifizierten Verwandtschaftsbeziehung zwischen mehreren Personen bestätigt oder widerlegt werden. Dazu sind vier Schritte erforderlich: Zunächst wird ein Abstrich von den betroffenen Personen genommen. Wir verwenden in der Regel einen Abstrich, der mit einem Wattestäbchen von der Innenseite der Wange gemacht wird, oder einige Blutstropfen, die mit einer Lanzette aus einer Fingerkuppe entnommen werden. Aus diesen Proben wird DNA extrahiert. Diese DNA wird durch PCR vervielfältigt, um auf einem Kapillarelektrophoresegerät analysiert zu werden. Der Zweck dieses Schrittes ist die Erstellung von genetischen Profilen. Die genetischen Profile der getesteten Personen werden verglichen, um die Verwandtschaftsbeziehung, die sie angeblich verbindet, beurteilen zu können. Falls erforderlich, werden die Ergebnisse unserer Analysen mithilfe von Wahrscheinlichkeitsberechnungen ausgewertet. Anhand dieser Berechnungen lässt sich die Zuverlässigkeit der Ergebnisse bestimmen. Diese Zuverlässigkeit übersteigt in den meisten Fällen 99,999%.

2. Warum sollte man einen Vaterschaftstest machen?

Ein DNA-Test kann Ihnen helfen, ein Verwandtschaftsverhältnis oder die Identität einer Person eindeutig zu bestimmen. Dies kann nützlich sein, um :

  • Ihre Neugierde zu befriedigen oder einen Zweifel an der eigenen Herkunft auszuräumen (Wiedersehen mit Geschwistern, verblüffende körperliche Ähnlichkeit usw.).
  • Zweifel an der Herkunft eines Kindes auszuräumen (Anfechtung der Vaterschaft, Sorgerecht, Besuchsrecht, Adoption usw.).
  • Familienverhältnisse für rechtliche Zwecke nachweisen (Erb- und Versicherungsansprüche, Rangordnung usw.).
  • Feststellung der Mutterschaft bei Aussetzung eines Kindes, Entführung, Austausch bei der Mutterschaft usw.
  • Die Herkunft eines Kindes bestätigen, das mithilfe alternativer Reproduktionstechnologien gezeugt wurde.
  • Feststellen, dass eine Person einen Elternteil in einem fremden Land hat, um einen Einwanderungsantrag zu begründen oder eine Familiennachzug durchzuführen.
  • Familienkonflikte lösen.

3. Wie wird ein Vaterschaftstest durchgeführt?

  • Regelung: Seit dem 1. April 2007 wird die Durchführung von Vaterschaftstests durch das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV) geregelt. Im GUMG ist festgelegt, dass das Labor bei Gutachten privaten Ursprungs die betroffenen Personen über die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zur Klärung der Abstammung informiert und sie auf die möglichen psychischen und sozialen Auswirkungen der Analyse aufmerksam macht.
     
  • Voraussetzungen: Das Laboratorium achtet besonders auf ethische Grundsätze und den Schutz personenbezogener Daten. So werden nur Anfragen von Privatpersonen angenommen, bei denen von allen volljährigen Personen, die von der Expertise betroffen sind, eine informierte Zustimmung eingeholt werden konnte. Wir führen keine Tests ohne das Wissen der Betroffenen durch!
     
  • Anfrage: Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Anfrage oder füllen Sie das Formular(FR) "Private Anfrage für ein Verwandtschaftsgutachten" aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an uns zurück.  Sie können uns auch telefonisch kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten. Wir nehmen Anträge aus allen Ländern an, aber unsere Gutachten werden in der Regel auf Französisch verfasst. Auf Anfrage können sie auch in Deutsch oder Englisch verfasst werden.
     
  • Annahme der Anfrage und Terminvereinbarung: Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen unsere Entscheidung mitzuteilen. Diese basiert hauptsächlich auf ethischen und rechtlichen Kriterien sowie auf unserer Fähigkeit, Ihre Anfrage innerhalb des vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmens zu erfüllen. Für den Fall, dass das Gutachten angenommen wird, werden wir die Modalitäten für die Probenentnahme festlegen.
     
  • Versand des Gutachtens: Unser Gutachten erhalten Sie innerhalb von 10 Werktagen, nachdem die Proben im Labor eingetroffen sind. Bitte beachten Sie, dass wir erst nach Eingang Ihrer Zahlung mit der Analyse beginnen.

4. Ist es möglich, ein Vaterschaftsgutachten privat in Auftrag zu geben?

Ja, vorausgesetzt, die betroffenen Personen geben ihr schriftliches Einverständnis.

5. Kann man privat eine Analyse von biologischen Spuren (Sperma, Haare usw.) beantragen?

Nein, solche Analysen werden nur auf Antrag einer Justizbehörde durchgeführt.

6. Ich möchte eine private Vaterschaftsfeststellung durchführen. Was muss ich tun?

Kontaktieren Sie einfach unser Zentrum unter 021 314 38 64, per e-mail, per Brief oder indem Sie uns direkt das ausgefüllte und unterschriebene Formular(EN) für den privaten Antrag auf ein Gutachten über die Verwandtschaftsbeziehung zurückschicken, damit wir die Durchführbarkeit des gewünschten Tests beurteilen und Ihnen die notwendigen Informationen geben können.

7. Ist die Zustimmung der Mutter erforderlich, um eine Vaterschaftsfeststellung durchzuführen?

Ja. Bei minderjährigen Kindern ist es zwingend erforderlich, dass beide Elternteile ihre Zustimmung geben. Wenn das Kind volljährig ist, kann es den Test mit nur einem Elternteil durchführen, ohne Zustimmung des andere Elternteils.

8. Welches biologische Material muss für einen Vaterschaftstest entnommen werden?

Ein solcher Test kann aus Speichelproben, die mit einem Wattestäbchen entnommen werden, oder aus ein paar Tropfen Blut, die aus einer Fingerspitze entnommen werden, durchgeführt werden.

9. Wo muss man hingehen, um die Proben zu entnehmen?

Die Proben können nur nach Terminvereinbarung in unserem Institut (Chemin de la Vulliette 4 ; vers le Chalet-à-Gobet), im HUG und im Zentralinstitut der Walliser Krankenhäuser (Av. du Grand-Champsec 86; 1951 Sion) entnommen werden. Insbesondere bei Personen, die im Ausland leben, ist es auch möglich, dass die Proben von einem anderen Arzt (oder Labor) entnommen werden. In diesem Fall ist es unerlässlich, dass wir uns mit ihm in Verbindung setzen, um ihm das Entnahmeverfahren zu erklären und ihm das erforderliche Material zuzusenden.

10. Wie hoch ist der Preis für ein Vaterschaftsgutachten?

Orientieren Sie sich an der aktuellen Preistabelle des CURML.

11. Wie lange dauert die Erstellung eines Vaterschaftsgutachtens?

Bei Standard-Verwandtschaftstests wird der DNA-Analysebericht innerhalb von zehn Werktagen nach Eintreffen der Proben im Labor versandt.

12. Wie zuverlässig sind die von unserer Abteilung durchgeführten DNA-Analysen?

Jede an der FGE durchgeführte Expertise entspricht dem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen sowie dem Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen. Die Einheit für forensische Genetik ist nach der Norm ISO 17025 (SAS; Nr. STS 0420) akkreditiert und vom Bundesamt für Polizei zugelassen. Die FGU führt seit den 1950er Jahren Vaterschaftstests durch und nimmt jedes Jahr an mehreren schweizerischen und internationalen Qualitätskontrollen teil. Alle Tests werden durch eine zweite, unabhängige Analyse bestätigt. Die Analyseergebnisse der UGF sind zuverlässig.

13. Können die Ergebnisse einer DNA-Analyse vor Gericht verwendet werden?

Ja, die Ergebnisse eines an der UGF erstellten Gutachtens können vor Gericht vorgelegt werden.

14. Sind die Ergebnisse der DNA-Analyse vertraulich?

Die persönlichen Daten sowie die Ergebnisse des Gutachtens sind streng vertraulich und werden nur den Personen oder der offiziellen Stelle mitgeteilt, die die Analyse in Auftrag gegeben haben. Alle Mitarbeiter des CURML sind an das Arzt- und Amtsgeheimnis gebunden.

15. Was ist ein DNA-Vaterschaftstest?

Vaterschaftstests basieren auf dem Prinzip, dass jedes Kind die Hälfte seines genetischen Materials (DNA) von seiner Mutter und die andere Hälfte von seinem Vater erhält. Durch den Vergleich der DNA-Profile des Kindes und seiner Mutter kann für jeden analysierten autosomalen Marker festgestellt werden, welches genetische Merkmal potenziell mütterlichen Ursprungs ist; es handelt sich dabei um das genetische Merkmal, das beiden Personen gemeinsam ist. Das zweite genetische Merkmal, das an demselben Marker vorhanden ist, stammt zwingend vom biologischen Vater des Kindes. Wenn das DNA-Profil des mutmaßlichen Vaters mit dem des Kindes übereinstimmt, wird der Wert dieser Übereinstimmung bestimmt und es kann eine Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft zugewiesen werden. Mit den heutigen Techniken erhalten wir in der Regel Wahrscheinlichkeiten von über 99,999%. Wenn Unverträglichkeiten bei fünf oder mehr Markern festgestellt werden, wird davon ausgegangen, dass der mutmaßliche Vater nicht der biologische Vater des Kindes ist. Tests mit nur einem Elternteil werden nur akzeptiert, wenn das Kind volljährig ist und seine informierte Einwilligung geben kann oder wenn es nicht möglich ist, eine Probe des anderen Elternteils zu entnehmen. Es können auch andere Verwandtschaftstests angeboten werden (Geschwistertests, Mutterschaftstests, Zwillingstests, Tests zwischen Cousins, Tests mit den Großeltern usw.). Bevor wir einen solchen Antrag annehmen, müssen wir hingegen seine Durchführbarkeit bewerten und die Zustimmung aller an den Analysen beteiligten Personen einholen. Je nach den durchzuführenden Analysen erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.

16. Welche Vorteile bietet die DNA-Vaterschaftsanalyse?

  • Die Schnelligkeit und Zuverlässigkeit der Analyse.
  • Da die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft bei einem Nichtausschluss des mutmaßlichen Vaters in der Regel über 99,99% liegt, kann man sagen, dass die Vaterschaft praktisch bewiesen ist. Die DNA-Analyse ermöglicht auch die Lösung komplexerer Situationen, z. B. wenn der mutmaßliche Vater verstorben ist. In diesem Fall werden entweder die Großeltern väterlicherseits, die Geschwister des Verstorbenen oder andere Kinder aus einer anderen Verbindung in das Gutachten einbezogen.